Der Kläger leitete von 1972 bis 1980 die Niederlassung der X-Lebensversicherungsgesellschaftaft AG (X) in M. als Filialdirektor. In der Mitte der 7Oer Jahre kam der Beklagte als freiberuflicher Mitarbeiter hinzu. Er baute in der Folgezeit eine eigene Vertriebsorganisation auf, die er unter der Firma V GmbH in M. und deren Zweigniederlassung in A., N. und S. zusammenfaßte, und die für die X immer größere Umsätze machte (im August 1979 brachte die Organisation des Beklagten der X Neugeschäfte in der Größenordnung von rund 56.000.000 DM).
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