Der Beschluss der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 2014 wird abgeändert und dem Beklagten zu 2) mit Wirkung vom 25.04.2014 für den I. Rechtszug insgesamt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K### bewilligt.
Ratenzahlungen werden nicht angeordnet.
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