Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juni 2022 und das Verfahren aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 500 € festgesetzt.
I. Die Beteiligte zu 2 war die Ehefrau, die Beteiligte zu 3 ist die Tochter des am 11. November 2009 verstorbenen Erblassers.
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