I.
Der 2001 im Alter von 90 Jahren verstorbene, seit 1996 verwitwete Erblasser war Rechtsanwalt gewesen. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind seine Kinder. Der Nachlass besteht aus einem bebauten Grundstück im Wert von 314281 DM und aus Geldvermögen in Höhe von 108159 DM.
Das Nachlassgericht hat ein eigenhändiges Testament des Erblassers vom 27.7.1999 eröffnet. Es lautet:
Meine Tochter ... (Beteiligte zu 1) erbt das Grundstück mit der Einrichtung als Alleineigentum.
Meine Söhne ... (die Beteiligten zu 3 und 2),
die Tochter ... (die Beteiligte zu 1)
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