Auf die Beschwerde des Beteiligten vom 13.09.2022 wird der am 31.08.2022 erlassene Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Gummersbach vom 29.08.2022 - DR-10357-1 - aufgehoben.
Die Sache wird zur weiteren Bearbeitung dem Amtsgericht Gummersbach - Grundbuchamt - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zurückgegeben.
I.
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