I.
Die Klägerin, Jahrgang 1939, ist die geschiedene Ehefrau des Vaters der Beklagten, A... R..., der am ... verstorben ist.
Die Beklagte entstammt der zweiten Ehe ihres Vaters. Sie beerbte ihren Vater im Wege der gesetzlichen Erbfolge zu einem Drittel; weitere Miterben zu ebenfalls je einem Drittel sind die beiden Kinder P... R..., geboren am ..., und U... R..., geboren am ..., die der ersten Ehe des Vaters mit der Klägerin entstammen.
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