A.
Der Beschwerdeführer ist Miterbe und Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 9. Juli 1993 verstorbenen K P . Dieser wiederum war wie der Erblasser Miterbe nach dem am 21. Mai 1946 verstorbenen E E . Zu dessen Nachlass gehörten u.a. die Grundstücke G -L -Straße 1 und 1 sowie P 2 in B . Die Erben nach dem Erblasser sind unbekannt.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|