I.
Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Rechtsstreites über Leistungen aus einer Wohnhaus - Universal - Versicherung.
Der von der Antragstellerin gemäß dem Erbschein des Amtsgerichtes Sangerhausen - Nachlassgericht - vom 22. Juni 2004 ( Az. 10 VI 104/04 [ Bl. 95 d.A. ] ) beerbte und am 14. April 2003 verstorbene Ehemann A. R. hatte mit der Antragsgegnerin eine Wohnhaus - Universal - Versicherung unter Einbeziehung der Allgemeinen Wohngebäude - Versicherungsbedingungen ( VGB 88 ) abgeschlossen ( Bl. 14 - 18 und 69 - 89 d.A. ). Versicherte Sache war das Gebäude Sch. 87a in N. nebst Garage und Terrasse ( § 1 Ziffer 1 VGB 88 ).
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