A.
Die Kläger verlangen vom Beklagten Schadensersatz wegen des Wertverlustes von jeweils auf ihren Namen lautenden Wertpapierdepots. Se sind der Meinung, der Beklagte habe seine Pflichten als Verwalter der Depots verletzt, weil er ihnen zugewandte Geldvermächtnisse ihrer Großmutter in hochspekulativen Wertpapieren angelegt und im weiteren Verlauf tatenlos dem Wertverlust zugesehen habe.
Das Landgericht hat der auf Zahlung von insgesamt 84.289,- gerichteten
Klage nebst Zinsen stattgegeben.
Hinsichtlich des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen.
Gegen dieses Urteil wendet sich der Beklagte mit der Berufung,
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