FG Niedersachsen - Urteil vom 28.02.2022
3 K 176/21
Normen:
ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2 -3; BGB § 2346 Abs. 1 S. 1-2;
Fundstellen:
DStRE 2023, 292

Zustehen eines höheren erbschaftsteuerlichen Freibetrags eines Enkels aufgrund der durch den Erbverzicht seines Vaters ausgelösten Vorversterbensfiktion

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2022 - Aktenzeichen 3 K 176/21

DRsp Nr. 2022/13838

Zustehen eines höheren erbschaftsteuerlichen Freibetrags eines Enkels aufgrund der durch den Erbverzicht seines Vaters ausgelösten Vorversterbensfiktion

Normenkette:

ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2 -3; BGB § 2346 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe eines erbschaftssteuerlichen Freibetrags.

Der Kläger beerbte seinen Großvater gem. testamentarischer Verfügung zu 1/4. Weitere Erben neben dem Kläger waren dessen Schwester sowie sein Onkel nebst seinen beiden Töchtern.

Der Erblasser hatte mit dem Vater des Klägers bereits am 14. Januar 2013 einen Erbverzichtsvertrag unter Ausschluss von § 2349 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschlossen. Hintergrund war eine drohende Überschuldungssituation des Vaters des Klägers, welcher bereits im Jahr 2003 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.

In diesem Erbverzichtsvertrag belehrte die Notarin darüber, dass bereits erfolgte testamentarische oder erbvertragliche Verfügungen mit dem notariellen Erbverzicht nicht aufgehoben sind. Auf den zu den Akten gereichten Erbverzichtsvertrag wird Bezug genommen.

Mit der Erbschaftsteuererklärung beantragte der Kläger, aufgrund der durch den Erbverzicht ausgelösten Vorversterbensfiktion des § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB als Kind eines vorverstorbenen Kindes gem. § 16 Abs. 1 Nr. i.V.m. § Abs. () in die Erbschaftsteuerklasse I Nr. mit einem Freibetrag von 400.000 € eingeordnet zu werden.