2/5 02/2017 - 121. AL

2/5.1 Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten

BFH, Urteil vom 15.06.2016 - II R 24/15, BFH/NV 2016, 1638

Einleitung

Gemäß §  10 Abs.  5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind, soweit sich nicht aus den Absätzen 6-9 etwas anderes ergibt, als Nachlassverbindlichkeiten u.a. die Kosten abzugsfähig, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.

Hinweis

Der Begriff der Erwerbskosten i.S.d. §  10 Abs.  5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG ist - ebenso wie der Begriff der Nachlassregelungskosten - grundsätzlich weit ausgelegt.

Mit Urteil vom 15.06.2016 - II R 24/15 hat der BFH entschieden:

Leitsatz

Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

2/5.2 Verbilligte Überlassung von Wohnraum

BFH, Urteil vom 10.05.2016 - IX R 44/15, BFH/NV 2016, 1610

Einleitung

Unter nahen Angehörigen ist es bei der Vermietung üblich, dass nicht die volle Miete gezahlt werden muss.

Mit Urteil vom 10.05.2016 - IX R 44/15 hat der BFH entschieden:

Leitsatz 1

Unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung ist die ortsübliche Bruttomiete - d.h. die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten - zu verstehen.