2/5 06/2018 - 129. AL

2.5.1 Abzugsfähigkeit von Testamentsvollstreckungskosten als Werbungskosten

BFH, Urteil vom 08.11.2017 - IX R 32/16, DStR 2018, 126

Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, dann entstehen naturgemäß auch Testamentsvollstreckergebühren. Befinden sich im Nachlass nun Mietwohngrundstücke, stellen die Kosten für die Testamentsvollstreckung regelmäßig Werbungskosten dar (§  9 Abs.  1 EStG). Problematisch kann es jedoch sein, wenn die Kosten mehrere Einkunftsarten tangieren, da dann eine Aufteilung erfolgen muss.

Leitsatz 1

Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden.

Leitsatz 2

Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers nicht in Betracht, wenn sich der Anspruch des Testamentsvollstreckers nach dem Nachlasswert bemisst.

Leitsatz 3

Für die Aufteilung der einheitlichen Kosten der Testamentsvollstreckung auf verschiedene Einkunftsarten kommt es auf die Zusammensetzung des Nachlasses im jeweiligen Veranlagungszeitraum an.

2.5.2 Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen

BFH, Urteil vom 29.11.2017 - X R 5/17, DStR 2018, 454