2/5 04/2019 - 134. AL

2.5.1 Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2019

BMF-Schreiben vom 28.11.2018 - IV C 7 - S 3104/09/10001

Das BMF hat im Schreiben vom 28.11.2018 die Vervielfältiger bekanntgemacht, die benötigt werden, um eine lebenslängliche Nutzung oder Leistung berechnen zu können.

Die neuen Vervielfältiger finden Anwendung für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2019.

Für den Ansatz einer Nutzung oder Leistung wird der Kapitalwert benötigt. Dieser ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung und dem Vervielfältiger. Dabei hängt der Vervielfältiger ab vom Geschlecht und dem Alter der Person.

2.5.2 Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Erbschaftsteuer-Richtlinien stellen Weisungen an die Finanzbehörden dar, um eine einheitliche Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zu gewährleisten. Dies gilt auch für das Bewertungsgesetz.

Aktuell gelten hierbei noch die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011.

Nunmehr wurde vom BMF der Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 veröffentlicht.

Die neuen Richtlinien sollen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung tragen, insbesondere zur Neuregelung der Verschonung für unternehmerisches Vermögen zum 01.07.2016 durch das Gesetz zur Anpassung des an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016.