BMF-Schreiben vom 28.11.2018 -
Das BMF hat im Schreiben vom 28.11.2018 die Vervielfältiger bekanntgemacht, die benötigt werden, um eine lebenslängliche Nutzung oder Leistung berechnen zu können.
Die neuen Vervielfältiger finden Anwendung für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2019.
Für den Ansatz einer Nutzung oder Leistung wird der Kapitalwert benötigt. Dieser ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung und dem Vervielfältiger. Dabei hängt der Vervielfältiger ab vom Geschlecht und dem Alter der Person.
Erbschaftsteuer-Richtlinien stellen Weisungen an die Finanzbehörden dar, um eine einheitliche Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zu gewährleisten. Dies gilt auch für das
Aktuell gelten hierbei noch die
Nunmehr wurde vom BMF der Entwurf der
Die neuen Richtlinien sollen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung tragen, insbesondere zur Neuregelung der Verschonung für unternehmerisches Vermögen zum 01.07.2016 durch das Gesetz zur Anpassung des an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016.
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