2/5 06/2020 - 141. AL

2/5.1 Einordnung einer Zahlung aufgrund einer vor der Ehe abgeschlossenen Güterrechtsvereinbarung als freigebige Zuwendung

FG München, Urteil vom 02.05.2018 - 4 K 3181/16 (Revision anhängig beim BFH unter II R 40/19)

Leitsatz 1

Sieht ein vor der Eheschließung unterzeichneter Ehevertrag die Gütertrennung vor und im Fall der Ehescheidung einen Verzicht auf einen Zugewinnausgleich sowie eine Ausgleichszahlung für die Ehefrau in Form eines indexierten Zahlungsanspruchs entsprechend der Anzahl der vollendeten Ehejahre, handelt es sich bei der Ausgleichszahlung um eine freigebige Zuwendung an die Ehefrau i.S.d. §  7 Abs.  1 Nr. 1 ErbStG. Die im Abschluss des Ehevertrags mit Vereinbarung einer Gütertrennung von der Klägerin erbrachte "Gegenleistung" (Verzicht auf noch ungewisse Zugewinnausgleichsforderung) erfüllt die Voraussetzungen des §  7 Abs.  3 ErbStG.

Leitsatz 2

Die Steuer entsteht (im Streitfall) gem. §  9 Abs.  1 Nr. 2 ErbStG mit dem Eintritt der rechtskräftigen Ehescheidung (aufschiebende Bedingung) und der Kontogutschrift des vereinbarten Betrags. Anzuwenden ist die Steuerklasse II.

Sachverhalt