2/4 04/2020 - 140. AL

2/4.1 Wirksamkeit eines Testaments auf ungewöhnlichem Material

OLG München, Beschluss vom 28.01.2020 - 31 Wx 229/19; 31 Wx 230/19; 31 Wx 231/19

Redaktioneller Leitsatz

Der Wirksamkeit eines Testaments steht es grundsätzlich nicht entgegen, dass es auf ungewöhnlichem Material, hier Notizzettel minderer Qualität in Format 10 cm x 7 cm errichtet wurde. Für die Wertung eines Testaments ist maßgebend der Testierwille. Dies gilt auch für die Feststellung des Widerrufs des Testaments.

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten als Erbprätendenten, also Personen, die für sich die Erbenstellung in Anspruch nehmen, im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht Pfaffenhofen.