2/5 04/2021 - 146. AL

2/5.1 Begünstigungen nach §§  13a, 13b ErbStG a.F. nur bei gleichzeitiger Übertragung der Wirtschaftsgüter mit dem Anteil an der Personengesellschaft

BFH, Urteil vom 17.06.2020 - II R 38/17

Leitsatz des Gerichts

Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können die Begünstigungen nach §§  13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden.

Sachverhalt

Streitig war die Frage, ob bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens die Begünstigungen nach den §§  13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden können, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden.

Der Vater des Klägers war alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co. KG, im Sonderbetriebsvermögen des Vaters befand sich ein werthaltiges Grundstück (freistehende Gewerbehalle). Mit notarieller Vereinbarung vom 30.12.2013 übertrug der Vater des Klägers im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durch Abtretung seinen gesamten Kommanditanteil an der KG auf den Kläger, seinen Sohn. Die Anmeldung der Übertragung des Kommanditanteils zur Eintragung in das Handelsregister datiert vom 30.12.2013. In dem Notarvertrag war hierzu vereinbart: