2/5 06/2021 - 147. AL

2/5.1 Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten für Nacherklärung wegen vom Erblasser hinterzogener Steuern

BFH, Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19

Leitsätze des Gerichts

1. Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder).

2. Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein.

Sachverhalt

Streitig war, ob Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Einkommensteuern, die der Erblasser hinterzogen hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwand darstellen; den Auftrag zur Erstellung der Nacherklärungen an den Steuerberater hatte der Erbe erteilt.

Die Klägerin ist Alleinerbin des 2013 verstorbenen Erblassers. Im Rahmen ihrer Erbschaftsteuererklärung machte sie Steuerberatungskosten i.H.v. knapp unter 10.000 Euro geltend. Es handelte sich um Aufwendungen für Nacherklärungen zur Einkommensteuer. Der Erblasser hatte in den Jahren 2002-2012 in der Schweiz Kapitalerträge erzielt und nicht erklärt.

Das Finanzamt berücksichtigte in dem Erbschaftsteuerbescheid die Steuerberatungskosten für die Nacherklärungen nicht.