2/4 02/2021 - 145. AL

2/4.1 Nebeneinander der Geschäftsführung ohne Auftrag und der Regelungen über die Verwaltung des Nachlasses

BGH, Urteil vom 07.10.2020 - IV ZR 69/20

Redaktioneller Leitsatz

Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gem. §  2038 BGB Anwendung, wenn Kosten durch einen von mehreren Erben getragen werden. Es ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob eine anteilige Kostenerstattung beansprucht werden kann.

Sachverhalt

Die Klägerin begehrt vom Beklagten anteilige Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins. Der 2015 verstorbene Erblasser war der Vater der Parteien. Er hinterließ kein Testament und wurde nach gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau, Mutter der Parteien, zu 1/2, den hiesigen Parteien und einem weiteren Bruder zu jeweils 1/6 beerbt. Die Klägerin beantragte einen gemeinschaftlichen Erbschein. Sie beglich die Kosten für die Erteilung des Erbscheins. Zum Nachlass gehörte ein Hausgrundstück. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft wurden aufgrund des Erbscheins als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Mutter der Parteien verstarb 2018 und wurde durch den Beklagten allein beerbt.