BFH, Urteil vom 08.06.2021 - II R 23/19
Eine freigebige Zuwendung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Nießbrauchsrecht liegt dann nicht vor, wenn der Berechtigte über die Erträge im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich nicht frei verfügen kann.
Der Ehemann der Klägerin verschenkte an seine beiden Söhne Grundbesitz. In dem Schenkungsvertrag behielt er sich und seiner Ehefrau, der Klägerin, als Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB den lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauch an dem übertragenen Grundbesitz vor.
Der Nießbraucher hatte insbesondere auch die Zins- und Tilgungsleistungen für die noch bestehenden Darlehen zu tragen, persönlicher Schuldner der Darlehensverbindlichkeiten blieb der Ehemann.
Die Immobilien waren vermietet. Der gesamte Zahlungsverkehr für den Grundbesitz wurde über ein eigens hierfür eingerichtetes Bankkonto abgewickelt, dessen Inhaber der Ehemann allein war. Die Klägerin, welche sich um die Verwaltung der Immobilien kümmerte, hatte aber Bankvollmacht. Von dem Konto wurden im Folgenden nur Ausgaben beglichen, welche den Ehemann, und nicht die Klägerin betrafen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|