2/5 08/2022 - 154. AL

2/5.1 Persönliche Freibeträge bei mehreren Nacherbschaften von demselben Vorerben

BFH, Urteil vom 01.12.2021 - II R 1/20

Leitsätze des Gerichts

Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu.

Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richten sich der Freibetrag und die Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen.

Sachverhalt

Im Jahr 1966 verstarb der Großvater, im Jahr 1992 die Großmutter der Kläger. Die Großeltern hatten jeweils die Tante der Kläger als Vorerbin und auf deren Tod die Kläger als Nacherben eingesetzt. Die Tante selbst verstarb in 2015 und wurde ihrerseits durch die Kläger beerbt. Der Vater der Kläger war bereits vor der Vorerbin verstorben.

In ihrer Erbschaftsteuererklärung stellten die Kläger Anträge nach §  6 Abs.  2 Satz 2 ErbStG, der Versteuerung der Nacherbfälle ihr Verwandtschaftsverhältnis zu den Großeltern zugrunde zu legen.

In den Erbschaftsteuerbescheiden berücksichtigte das Finanzamt Freibeträge von 400.000 Euro pro Erbe, also einmal den persönlichen Freibetrag eines Enkelkindes bei Vorversterben der Kindeseltern.