2/4 04/2022 - 152. AL

2/4.1 Kostentragung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins bei Streit über die Urheberidentität eines Testaments

OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2022 - 2 W 30/21

Redaktionelle Leitsätze

1.

Im Rahmen der Kostenentscheidung stellt das Maß des Obsiegens oder Unterliegens lediglich einen von mehreren Gesichtspunkten dar, der in die Ermessensentscheidung nach §  81 Abs.  1 Satz 1 FamFG eingestellt werden kann.

2.

Auch bei der Kostentragungspflicht gem. §  81 FamFG ist die Wertung des § 22 GNotKG zu berücksichtigen, demzufolge grundsätzlich der Veranlasser des Verfahrens für die Kosten desselben haftet.

Sachverhalt

Das OLG Bamberg hatte über eine Beschwerde zu entscheiden, mit der sich die Beteiligte eines Erbscheinsverfahrens gegen die Tragung der Kosten eines forensischen Schriftvergleichsgutachtens wendete.

Gegenstand des Ausgangsverfahrens war der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins durch die Beteiligten zu 2) und 3) zu jeweils 1/2 entsprechend einem handschriftlichen Testament, das der Erblasser eigenhändig geschrieben und mit der Kurzform seines Vornamens unterschrieben hatte.