Freibeträge und Steuersätze

Autor: Wenhardt

1. Übersichten: Persönliche Freibeträge und Steuersätze

Werden die richtigen persönlichen Freibeträge und Steuersätze genutzt, soweit dies möglich ist (z.B. durch Kettenschenkungen → siehe Stichwort "Kettenschenkungen"), kann eine erhebliche Steuerentlastung erreicht werden.

Die verschiedenen Beispielsfälle sollen einen Überblick geben, welche persönlichen Freibeträge und Steuersätze anzuwenden sind - dies in Abhängigkeit von der Person des Erblassers/Schenkers und des Erben/Beschenkten, denn die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse, nach der die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ermittelt wird, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten ab.

Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Schenkungen und Erbfall, da sich hierbei noch die Berechnung der Bereicherung verändert. Daneben kommen ggf. noch andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag) in Betracht.

Übersicht 1: Persönlicher Freibetrag

Erbschaft/Schenkung

Freibetrag(§ 16 ErbStG)

Steuerklasse(§ 15 ErbStG)

für Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

500.000 Euro

I

für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder

400.000 Euro

I

für Enkelkinder

200.000 Euro

I

für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft

100.000 Euro

I