Autor: Wenhardt |
Werden die richtigen persönlichen Freibeträge und Steuersätze genutzt, soweit dies möglich ist (z.B. durch Kettenschenkungen → siehe Stichwort "Kettenschenkungen"), kann eine erhebliche Steuerentlastung erreicht werden.
Die verschiedenen Beispielsfälle sollen einen Überblick geben, welche persönlichen Freibeträge und Steuersätze anzuwenden sind - dies in Abhängigkeit von der Person des Erblassers/Schenkers und des Erben/Beschenkten, denn die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse, nach der die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ermittelt wird, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten ab.
Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Schenkungen und Erbfall, da sich hierbei noch die Berechnung der Bereicherung verändert. Daneben kommen ggf. noch andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag) in Betracht.
Erbschaft/Schenkung | ||
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für Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | 500.000 Euro | I |
für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder | 400.000 Euro | I |
für Enkelkinder | 200.000 Euro | I |
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft | 100.000 Euro | I |
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