Mittelbare Schenkungen

Autor: Wenhardt

→ Siehe auch "Schenkungen"

1. Allgemeines

Steuervorteil

In vielen Fällen wird der Schenker beispielsweise kein Grundstück innehaben, welches er verschenken kann oder will. Dies kann Anlass sein, über eine mittelbare Grundstücksschenkung nachzudenken. Denn durch den regelmäßig niedrigeren Steuerwert des Grundstücks können sich hierdurch Steuervorteile ergeben (siehe nachfolgend Nr. 2-14). Dies gilt aber auch bei anderen Vermögensarten, z.B. bei Gesellschaftsanteilen (siehe Nr. 15) oder bei Hausrat (siehe Nr. 16).

Zur mittelbaren Schenkung von Grundstücken siehe auch Teil 5/10.7.

2. Mittelbare Grundstücksschenkung - Begriff

Begriff

Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes kann als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein, wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Hier spricht man von einer mittelbaren Grundstücksschenkung. Erforderlich ist dazu im Voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede dahingehend, dass der Gegenstand der Schenkung ein ganz bestimmtes Grundstück sein soll und nicht etwa ein Geldbetrag.

Beispiel 1