BGH - Urteil vom 27.03.1961
II ZR 294/59
Normen:
HGB § 27 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1961, 582
BGHZ 35, 13
DB 1961, 671
DRsp II(210)34Nr. 7
NJW 1961, 1304

Fortführung des Handelsgeschäfts durch einen Vergleichsverwalter

BGH, Urteil vom 27.03.1961 - Aktenzeichen II ZR 294/59

DRsp Nr. 1996/15377

Fortführung des Handelsgeschäfts durch einen Vergleichsverwalter

Im Anwendungsbereich des § 27 HGB müssen sich die Erben eines Handelsgeschäfts die Fortführung des Geschäfts durch einen von ihnen bevollmächtigten Vergleichsverwalter zurechnen lassen.

Normenkette:

HGB § 27 Abs. 1 ;

Hinweise:

Die Erben müssen sich auch die Tätigkeit eines gem. § 106 KO eingesetzten Sequesters anrechnen lassen, jedoch nicht die Fortführung des Geschäfts durch einen Konkursverwalter, denn dieser übt seine Tätigkeit aufgrund eines eigenständigen Rechts aus, unabhängig vom Willen und demgemäß nicht namens der Erben (BGHZ 35, 13).

Fundstellen
BB 1961, 582
BGHZ 35, 13
DB 1961, 671
DRsp II(210)34Nr. 7
NJW 1961, 1304