FG Baden-Württemberg - 13.09.1979 (X (VII) 701/78)
Diese Entscheidung stellt den Sonderfall dar, daß der Zugewinnausgleich nicht durch Zahlung eines einmaligen Betrages, sondern durch laufende Auseinandersetzungsleistungen erbracht wird. Als dauernde Last i.S. des § 10 [...]