BayObLG - 04.01.1991 (BReg 1 a Z 18/90)
e. »Im Verfahren der freiw. Gerichtsbarkeit, insbesondere im Erbscheinsverfahren, ist der Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln; ob ein bereits erteilter Erbschein unrichtig und daher einzuziehen ist, muß ohne [...]