Der Kläger begehrt die Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG). Seine Klage blieb erfolglos. Auch die Beschwerde, mit der sich der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Verwaltungsgericht wendet, hat keinen Erfolg. Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§
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