BGH - Urteil vom 23.11.1994 (IV ZR 238/93)
Die Parteien sind Geschwister und die einzigen Kinder der am 24. Mai 1990 gestorbenen Erblasserin. Mit dieser hat die Klägerin am 5. Februar 1990 notariell einen Erb- und Pflichtteilsverzicht vereinbart. Dennoch [...]