BGH - Urteil vom 22.11.1996 (V ZR 196/95)
Die Kl. macht - arglistig verschwiegene - bauliche Mängel des von ihr gekauften bebauten Grundstücks geltend. 'Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen [...]