OLG Brandenburg - Beschluß vom 31.08.1998 (10 Wx 2/98)
Die gemäß §§ 27, 29 FGG zulässige weitere Beschwerde ist unbegründet. Der angefochtene Beschluß beruht nicht auf einer Verletzung des Gesetzes. Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, der am 23.8.1991 erteilte [...]