BayObLG - Beschluß vom 03.12.1998 (1Z BR 164/97)
Die Erblasserin war unverheiratet und hatte keine Kinder. Von ihren verwandten leben noch ihre beiden Brüder, die Beteiligten zu 4 und 5, eine Nichte, die Beteiligte zu 1, und zwei Neffen, die Beteiligten zu 2 und 3. [...]