BayObLG - Beschluß vom 15.05.1998 (1Z BR 22/98)
I. Die Erblasserin verstarb am 1.8.1997 im Alter von 82 Jahren. Sie war verwitwet. Die Beteiligten sind ihre und ihres vorverstorbenen Ehemanns Kinder. Sie war Eigentümerin eines Wohnhauses mit Garten in S., das sie [...]