BGH - Beschluß vom 15.05.2002 (IV ZR 262/01)
I. Das Berufungsgericht hat dem Kläger, der zusammen mit der Beklagten zu 1) Erbe des Vaters der beiden Parteien ist, einen Anspruch aus §§ 2039, 670, 683 BGB gegen die Beklagte zu 1) in Höhe von 50.000 DM zugebilligt. [...]