BVerfG - Beschluss vom 16.09.2008 (1 BvQ 37/08)
Der Antrag des Antragstellers hat Erfolg und führt zur einstweiligen Aussetzung der Wirksamkeit der im Ausgangsverfahren erlassenen Entscheidungen. 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im [...]