OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.09.2008 (5 U 187/07)
(abgekürzt gemäß §§ 313a Abs. 1 Satz 1, 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO) Die Berufung ist zulässig und begründet (§ 513 Abs. 1 ZPO), nach Widerspruch der Verfügungsbeklagten war das seither auf Feststellung der Erledigung des [...]