OLG Rostock - Beschluss vom 08.01.2008 (1 UH 6/07)
Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Der Wert des Bestimmungsverfahrens wird bis zu 3.500,00 Euro festgesetzt. I. Die Antragstellerin beabsichtigt, [...]