BGH - Beschluss vom 17.03.2010 (IV ZB 43/09)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. November 2009 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 200 € I. Im Rahmen [...]