BGH - Beschluss vom 23.07.2013 (IV ZR 370/12)
Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die gemäß § 321a Abs. 1 ZPO statthafte Anhörungsrüge der Beklagten ist nicht begründet. Nach der vom [...]