Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. Juli 2011 und des Sozialgerichts Nordhausen vom 21. Juli 2008 sowie der Bescheid des Beklagten vom 3. November 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. März 2006 aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 6561,62 Euro festgesetzt.
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