KG - Beschluss vom 23.11.2022 (22 W 50/22)
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen. Der Geschäftswert des Verfahrens beträgt 60.000 EUR, § 67 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG. I. Die Gesellschaft, eine GmbH, ist seit dem 2. Juli 2020 in das [...]