BSG - Beschluss vom 16.01.2023 (B 10 ÜG 7/22 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Februar 2022 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des [...]