Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen Titel 2 a Verträge über digitale Produkte Untertitel 1 Verbraucherverträge über digitale Produkte
Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327 e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.