OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.08.2023 (2 E 565/23)
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 7.500,00 Euro und für den Prozessvergleich auf 35.000,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]