1 Rechtsgrundlagen

Autorin: von Einem

Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 mit Schaffung des Sozialgesetzbuchs 11. Buch (SGB XI) in der Bundesrepublik Deutschland als eigenständiger Sozialversicherungszweig eingeführt. Ziel ist gem. §  1 Abs.  1 SGB XI die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.

In der Folgezeit sind mehrere Anpassungen und Reformen erfolgt. So wurden im Jahr 2013 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG)1)

Verbesserungen insbesondere für Demenzkranke eingeführt. Weitere Verbesserungen im Leistungsbereich, aber insbesondere auch eine grundlegende Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch Überführung der früheren Pflegestufen hin zu insgesamt fünf Pflegegraden sind im Zuge der Pflegestärkungsgesetze2) bis zum Jahr 2017 erfolgt.