Autorin: von Einem |
Das am 01.10.2009 in Kraft getretene
Bezugspunkt des
Im Zuge der Föderalismusreform erfolgte im Jahr 2006 eine Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Ziel der Föderalismusreform war eine Stärkung der Gesetzgebungskompetenzen der Länder. Im Bereich des Heimrechts behielt der Bund die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Vertragsrechts, wohingegen die ordnungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz zu den Ländern wechselte.
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