2/9 Aktuelle Rechtsprechung zur Anordnung einer Betreuung und zur Vorsorgevollmacht - Mehr Rechte für Betreute und Vorsorgebevollmächtigte (Stand 04/2022)

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht vom 04.05.20211)

soll helfen, den (natürlichen) Willen der unter Betreuung stehenden Person zu verwirklichen. Dem soll bereits bei der Anordnung der Betreuung Rechnung getragen werden. Obwohl die Novelle erst am 01.01.2023 in Kraft tritt, entsprechen neuere Entscheidungen schon dieser Tendenz.