Autorin: von Einem |
Liegen mehrere Gesundheitsbeeinträchtigungen vor, für die jeweils Einzel-GdB ermittelt wurden, erfolgt die Bildung des Gesamt-GdB nicht durch bloße Addition der Einzel-GdB-Werte. Weder eine Addition noch andere Rechenmethoden sind nach ständiger Rechtsprechung und den Vorgaben der VMG zur Bestimmung des Gesamt-GdB geeignet.10) Vielmehr ist auf die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander abzustellen (zur Bildung des Gesamt-GdB vgl. Mandatssituation 7/2.2).
10) | Teil A Nr. 3 Buchst. a) VMG; ausdrücklich auch |
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