Abfindungsklausel (Formulierungsvorschlag)

 

 

Abfindungsklausel

(Formulierungsvorschlag)

 

Wahlrecht bei Rentenbeginn

Herr/Frau ... hat bei Rentenbeginn ein Wahlrecht zwischen monatlichen Pensionszahlungen oder einer Kapitalzahlung. Die Kapitalzahlung kann in einem Betrag oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Höhe der Kapitalzahlung ergibt sich aus dem versicherungsmathematischen Barwert der ausstehenden Leistungen im Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Der jeweilige Kapitalbetrag wird ermittelt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, unter Zugrundelegung der für die ertragssteuerliche Bewertung von Pensionszusagen zum Zahlungszeitpunkt maßgeblichen Rechnungsgrundlagen dem Rechnungszins, die für die Bildung von Pensionsrückstellungen in der letzten Steuerbilanz verwendet wurden. Durch die Kapitalzahlung sind alle Versorgungsansprüche abgegolten.