Anforderungen an die Form der Vereinbarung von Zusatzleistungen in Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung
BGH, Urteil vom 13.10.2005 - Aktenzeichen III ZR 400/04
DRsp Nr. 2005/18590
Anforderungen an die Form der Vereinbarung von Zusatzleistungen in Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung
»In Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung bedarf die Gewährung und Berechnung von Zusatzleistungen (hier: Einzelzimmer in Pflegeheim) der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Fehlt es hieran, hat der Heimträger wegen der Nutzung einer solchen Zusatzleistung auch keinen Bereicherungsanspruch.«