LSG Schleswig-Holstein vom 13.03.2009
L 10 P 10/08
Normen:
SGB XI § 40 Abs. 4; SGB XI § 78 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 15.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 P 44/07

Anspruch auf Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes in Seniorenwohnanlage, Berechtigung der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Einschränkung der Ansprüche der Pflegebedürftigen

LSG Schleswig-Holstein, vom 13.03.2009 - Aktenzeichen L 10 P 10/08

DRsp Nr. 2009/15204

Anspruch auf Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes in Seniorenwohnanlage, Berechtigung der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Einschränkung der Ansprüche der Pflegebedürftigen

1. Auch wenn die Wohnung in einer Altenwohnanlage zum betreuten Wohnen liegt, betrifft eine Maßnahme das individuelle Wohnumfeld im Sinne von § 40 Abs. 4 S. 1 SGB XI. 2. Die Spitzenverbände der Pflegekassen sind durch die in § 78 Abs. 2 SGB XI geregelte Befugnis, das Nähere zur Bemessung der Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen zu regeln, berechtigt sie nicht, Ansprüche der Pflegebedürftigen einzuschränken. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XI § 40 Abs. 4; SGB XI § 78 Abs. 2;
Vorinstanz: SG Kiel, vom 15.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 P 44/07